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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2002 - 7 B 1280/01   

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https://dejure.org/2002,18695
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2002 - 7 B 1280/01 (https://dejure.org/2002,18695)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.01.2002 - 7 B 1280/01 (https://dejure.org/2002,18695)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Januar 2002 - 7 B 1280/01 (https://dejure.org/2002,18695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Baugenehmigung für die Errichtung einer unselbständigen Anschüttung; Abstandsrechtliche Anforderungen an die Errichtung einer sog. Stützmauer; Bauordnungsrechtliche Ausgestaltung der Qualifizierung einer natürlichen Geländeoberfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 4 L 1190/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2002 - 7 B 1280/01
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07

    Gebäudegleiche Wirkung von Stützmauer und Aufschüttung

    Ob es auch ausreicht, dass eine Aufschüttung von mehr als 1 m über der Geländeoberfläche den erhöhten Aufenthalt von Menschen ermöglicht (so OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2005 - Az: 7 A 1409/04 - Beschluss vom 2. Januar 2002 - Az: 7 B 1280/01 - zit. nach Juris; wobei in NRW seit 2006 § 6 Abs. 10 BauO NRW eine entsprechende gesetzliche Regelung enthält), kann vorliegend dahingestellt bleiben, denn ausweislich der Genehmigung darf der Bereich von 3 m zur Grenze der Beigeladenen nur zum Zwecke von Pflegearbeiten betreten werden, d. h. ein ständiger Aufenthalt von Menschen ist in der Baugenehmigung ausdrücklich ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09

    Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. November 1991 - 7 A 2569/88 -, und Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 -, juris.
  • VG Arnsberg, 03.02.2004 - 4 K 129/03

    Anfechtung einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung bezüglich einer Anschüttung

    Dabei ist bei einer Anhebung des Niveaus um mehr als 1 m regelmäßig von einer gebeäudegleichen Wirkung auszugehen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 - Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 6 Rdnr. 266.

    Was als natürliche Geländeoberfläche anzusehen ist, beurteilt sich nicht nach dem Zustand, der vor jeder Bebauung bestanden hat, sondern nach dem Zustand, der vor der Durchführung der hier streitigen Baumaßnahme vorgefunden wird, sofern diese Geländeverhältnisse von allen Beteiligten unangefochten hingenommen worden sind, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. November 1991 - 7 A 2569/88 - Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 -.

  • VG Minden, 31.08.2011 - 9 L 371/11

    Voraussetzungen eines Rechtsanspruchs des Nachbarn auf Aufhebung einer zur

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -, Beschluss vom 02.01.2002 - 7 B 1280/01 -, juris Rn. 13.
  • VG Arnsberg, 28.03.2006 - 4 K 404/06

    Anforderungen an eine genehmigungsfreie Stützmauer i.S.d. Bauordnung (BauO NRW)

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2005 - 7 B 2246/04 - Beschlüsse vom 22. Februar 2005 - 7 A 1408/05 - und - 7 A 1409/04 - Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2005 - 7 B 2246/04

    Untersagung der Nutzung einer genehmigten Aufschüttung durch Kraftfahrzeuge;

    Insoweit hat der Senat nicht ohne Grund in seinem Beschluss vom 2. Januar 2002 - 7 B 1280/01 - ausdrücklich auf den seinerzeit bislang nicht in den Blick genommenen Aspekt eines Verstoßes gegen das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme bei einer Befahrung der neuen baulichen Anlage mit Kraftfahrzeugen hingewiesen.
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